Voranschlag und MFP VFI

Voranschlag und MFP VFI

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Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Scharnstein in der am 02.05.2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Voranschlag für das Finanzjahr 2024von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.


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