Voranschlag und MFP Marktgemeinde Scharnstein 2024

Voranschlag Gemeinde

©pixabay

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Scharnstein in der am 02.05.2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2024 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.


VA_2024_Gemeinde[1].pdf herunterladen (6.47 MB)

MFP_2024-2028[4].pdf herunterladen (2.74 MB)