Strafregisterbescheinigung

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich zur Behörde kommen. Es besteht die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht. 

Bitte mitbringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis, Nachweis der Staatsangehörigkeit)
    zB. Reisepass, Personalausweis
  • ev. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Adoptionsurkunde

Kosten:

  • zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (zB. Arbeitgeber, Behörde,..):
    € 16,40 (€ 14,30 Stempelgebühr für Antrag + € 2,10 Verwaltungsabgabe)
  • bei Verwendung als Zeugnis (gegenüber jedermann):
    € 28,60 (€ 14,30 für den Antrag + € 14,30 Zeugnisgebühr + € 2,10 Verwaltungsabgabe)

weitere Informationen auf Help.gv.at

Zuständig